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umzug vor 6 Jahren, 9 Monaten
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Guten Tag,
ich bin am 26.06.2005 mit meinem Sohn der bis dahin bei seinen Vater lebte in eine gemeinsame Wohnung gezogen . Diese hat knapp 70m² nur habe ich das Job Center darüber nicht informiert möchte aber auch kein Umzugsgeld und keine Kaution sondern nur die Mietübernahme in Höhe von 432 Eur.warm. Kann ich nun Schwierigkeiten bei der Kostenübernahme bekommen? Zuvor ahtte ich alleine eine 55m² große Wohnung die 390 Eur. warm gekostet hat. (Ich beziehe Alg II )
Danke
Britta
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britta
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Reumzug vor 6 Jahren, 9 Monaten
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Karma: -6
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Hallo Britta,
da "angemessen" für 2 Personen 60qm sind, könnte es evtl. Probleme geben.
Mein Rat ist aber, es auf jeden Fall zu melden, da Du sowieso irgend wann dem Amt Deine neue Anschrift bekannt geben musst und spähtestens dann bekommt es das Arbeitsamt mit!
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Reumzug vor 6 Jahren, 9 Monaten
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hallo christian,
danke für deine antwort! sind nicht aber nach der neuen sachlage 444€ warnmiete maßgeblich? ich wohne in berlin und habe nur von neuer mietobergrenze gelesen von der größe der wohnung war da keine rede mehr und im fernsehen sagten sie mal was von 70qm für 2 personen. weißt du vielleicht wo ich mich da schlau machen kann?
danke
britta
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britta
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Re:Reumzug vor 6 Jahren, 8 Monaten
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hi,
ich bin auch gerade dabei mir eine andere Wohnung zu suchen.
Also in Bln bis 444€ Warmmiete.
Dabei spielen die m² keine Rolle mehr.
Früher waren es 60 m².
Gruß
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gundel
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