Hallo
ich habe die Problematik hier einmal in einem PDF zusammengefasst:
www.heretic-novalis.de/uploads/Arbeitsamt.pdf
Meine Frage hierzu:
Ist die Aussage der Agentur für Arbeit korrekt? Was tun wenn die Aussage falsch war, der Bescheid aber nur auf 7 Monate (Altanspruch) statt auf 12 Monate (Altanspruch + Neuanspruch, Höchstgrenze 12 Monate = 12 Monate Gesamtanspruch) lautet? Was kann bei einem Widerspruch passieren? Was kostet der WIderspruch? Gibt es eine Sperre des ALG bei einem Widerspruch meinerseits? Wo bekomme ich eine verbindliche Aussage her (ich bin leider nicht rechtschutzversichert ...)? Wie soll ich argumentieren, wenn der Bescheid doch unkorrekt ist und ich Widerspruch einlegen muss? Gibt es eine Schiedsstelle oder eine Art "Verbraucherschutzbund" für Arbeitslose die evtl. helfen kann?
Ich habe noch keinen Bescheid bekommen, allerdings war das die Aussage der entsprechenden Sachbearbeiterin bei der Antragsabgabe. In dem Antrag habe ich auch angegeben, dass ich in 2005 ALG bezog und in 2006 ebenfalls. Diese Daten hat die Agentur für Arbeit ja denke ich mal auch in ihren Unterlagen.
Danke im Voraus für die Antworten und sorry wegen den vielen Fragen.
Grüße
Alex