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Hallo alle zusammen,
es geht um den Zuschlag nach § 24, "meine" Arge will den Zuschlag für meine Kinder, die keine Leistungen von der Arge erhalten, nicht gewähren. Für mich wird er bezahlt, aber für die Kinder (10 und 8 Jahre) nicht, da diese durch den Unterhaltsvorschuss und das Kindergeld keinen Anspruch auf Leistungen der Arge haben.
Meine Frage wäre, ob es jemanden hier in der Runde gibt, der einen gleichgelagerten Fall hat (in dem allerdings der Zuschlag gewährt wird) und mir evtl. (falls mein Widerspruch abgelehnt wird) die Leistungsberechnung zur Verfügung stellen würde (um diese dann an meinen Anwalt weiterzugeben).
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Susanne
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