Hi
also zunächst ist ein Untermietvertrag eine sehr gute Lösung um die Wohnverhältnisse eindeutig klar zu legen. Wenn ein gemeinsam unterschriebener Mietvertrag vorhanden ist, diesen nachträglich mit einem von Euch beiden ergänzen. Hilfreich wenn dort die Raumaufteilung sowie die Handhabung der Miete + Nebenkosten festgehalten sind. Beispielsweise Sammelkonto;) Damit ist der wichtigste Punkt wohl erfüllt. Das neue Gesetz mit Umkehr der Beweislast bei eheähnlichen Gemeinschaften soll, wenn überhaupt erst ab August in Kraft treten. Bis dahin ist der Antrag ja gestellt und ich glaube nicht das eine Liebesbeziehung unterstellt wird. Zum Hausbau; die Wohnverhältnisse ändern sich frühestens 2007. Bei Antragstellung ist die
jetzigeBedürftigkeit ausschlaggebend. Schulden interessieren das Amt nicht also würde ich persönlich dazu garnichts äußern. Warum auch? Ist höchstens Vermögen der Bank da diese finanziert. Bis dahin ist neue Tätigkeit absehbar also warum unnötig alles verkomplizieren? Bei einer erneuten Arbeitslosigkeit würde die Situation dann eh´anders liegen, denn selber bewohntes Eigentum ist ja erlaubt. Lediglich für die Tilgung ist man alleine zuständig. Angaben über Vermögen usw. sind bei einer Wohngemeinschaft nicht erlaubt. Soviel in Kürze, vielleicht haben andere auch noch Tipps. Grüßele Farnmausi<br><br>Post geändert von: Farnmausi, am: 24/05/2006 18:29