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Wer ist zuständig? vor 6 Jahren
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Hallo,
folgendes Szenario bei mir:
ich war 5 Monate arbeitslos, habe Arbeitslosengeld I erhalten und zusätzlich, da meine Frau nicht arbeiten kann und mein Sohn (3 Monate alt) hilfebedürfitig sind (waren) ALG II von der ARGE. Ich habe dann einen Call-Center-Job angenommen (Outbound) wo ich für DSL-Abschlüsse bezahlt wurde, leider nicht erfolgreich genug---->Kündigung
Nun war ich heute beim AA und wollte mich arbeitslos melden. Die sagten mir, dass die ARGE zuständig sei. Ist das so richtig? Registriert das Arbeitsamt meine erneute Arbeitslosigkeit überhaupt nicht?
Zudem: Ich führe nächste Woche 5 Tage ein bezahltes Praktikum durch, verbunden mit erheblichen Fahrkosten. Muss ich dies melden, wenn ja wo und werden die Fahrkosten übernommen?
Erstmal danke,
Jan
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Jan
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Re: Wer ist zuständig? vor 5 Jahren, 12 Monaten
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Jan schrieb:
Hallo,
folgendes Szenario bei mir:
ich war 5 Monate arbeitslos, habe Arbeitslosengeld I erhalten und zusätzlich, da meine Frau nicht arbeiten kann und mein Sohn (3 Monate alt) hilfebedürfitig sind (waren) ALG II von der ARGE. Ich habe dann einen Call-Center-Job angenommen (Outbound) wo ich für DSL-Abschlüsse bezahlt wurde, leider nicht erfolgreich genug---->Kündigung
Nun war ich heute beim AA und wollte mich arbeitslos melden. Die sagten mir, dass die ARGE zuständig sei. Ist das so richtig? Registriert das Arbeitsamt meine erneute Arbeitslosigkeit überhaupt nicht?
Zudem: Ich führe nächste Woche 5 Tage ein bezahltes Praktikum durch, verbunden mit erheblichen Fahrkosten. Muss ich dies melden, wenn ja wo und werden die Fahrkosten übernommen?
Erstmal danke,
Jan
Update v. 28.05.06
Hallo,
das AA teilt mir nun mit, dass ich 24 Tage Restanspruch auf ALG I habe. Wie rechnet sich das eigentlich?
Ich habe doch 1 Jahr Anspruch auf ALG I und war nur 5 Monate arbeitslos, wie kommen die auf 24 Tage?
Und: ein Bekannter sagte, dass ich Anspruch auf ALG I habe auf den Satz, der mir auch in den 5 Monaten zuvor gewährt wurde. Stimmt das?
erstmal vielen Dank und LG.
Jan
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Jan
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Re: Wer ist zuständig? vor 5 Jahren, 12 Monaten
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hallo jan!
wenn du vor deiner letzten arbeitslosigkeit arbeitslosengeld für 5 monate bezogen hast, dann hast du normalerweise einen restanspruch von 7 monaten arbeitslosengeld,wenn die angaben so richtig sind wie du sie beschrieben hast.
dann lege gegen den bescheid widerspruch ein,denn kann der restanspruch von 24 tagen arbeitslosengeld 1 nur falsch sein,das ist sicherlich ein fehler des arbeitsamtes,denn fehler kommen immer beim amt und der arge vor.
dein bekannter hat mit seiner aussage recht.
also gehe am besten persönlich zum arbeitsamt und kläre die sache vor ort ab.
hoffe du hast erfolg!
gruß frank
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Franky
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