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Hallo Ihr Lieben,
ich hab schon gegoogelt und kann den ausführlichen Beschluss des Bayerischen Landessozialgericht vom 6.3.2006 Az. L 7 B 674/05 AS ER nicht finden.
Das Bayerische LSG hat im genannten Rechtsstreit beschlossen, dass Unterhaltsleistungen von Bedarfsgemeinschaftsmitgliedern an außerhalb der BG lebende Personen nicht vom Einkommen abzusetzen sind, da sich aus § 11 ABs. 2 SGB II abschließend ergebe, welche Beiträge vom Einkommen abzusetzen seien. "Diese Vorschrift gilt für jegliche Einkommensermittlung, unabhängig davon, ob es sich dabei um das Einkommen des Hilfebedürftigen handelt oder aber das des mit ihm in BG lebenden Partners. Unterhaltsleistungen an Dritte sind nicht aufgeführt."
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?!
Liebe Grüße
Ramona35<br><br>Post geändert von: ramona35, am: 23/05/2006 19:39
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