Hallo Myrte,
erst einmal möchte ich dem Beitrag von Kittie zustimmen.
Ergänzend hierzu:
Erst einmal kannst Du sehr wohl die fehlenden 50.-€ aus deiner eigenen Tasche drauflegen, dies darf und kann das Amt nicht verwehren.
Weiterhin:
Solltest du Umziehen wollen/müssen folgendes:
Wenn dich der Leistungsträger ( ARGE ) zur Kostensenkung bzw. Umzug auffordert, so hat er die darus resultierenden Kosten zu übernehmen.
Diese könnten sein:
-- Kosten für Telefonate
-- Kosten für den Kauf von Zeitschriften
-- Kosten für das Aufgeben von Annoncen
-- Fahrtkosten für Gesprächs und Besichtigungstermine
-- Kosten für Schufauskünfte etc.
-- Kosten für den Makler
Diese Kosten sind vom Leistungsträger nach § 22 Abs. 3 S.1+2 SGB II sowie § 22 Abs. 2 S.2 SGB II zu übernehmen.
Wichtig:
Solange es Dir nicht möglich ist eine angemessene Wohnung zu finden muss die ARGE die Kosten für deine unangemessene Wohnung weiterhin voll bezahlen.
§ 22 Abs. 1 S. 2.2 TS SGB II
Die Verpflichtung die Kosten weiterzutragen auch über die 56 monate Regelung hinaus ergibt sich aus § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II wie auch LPK - BSGH § 12 Rz. 31
Ratschlag:
Solltest du eine Wohnung suchen müssen, so fertige ein Wohnungssuchprotokoll an, dieses muss beinnhalten:
-- auf welche Wohnung du dich beworben hast
-- wann und mit wem gesprochen wurde
-- wann besichtigt wurde
-- Ablehnungsgründe
So dürfte noch einige Zeit ins Land gehen bis sich da was tun würde, allerdings noch schriftlich zählt ... was die Tante dir mündlich sagt ist Schall und Rauch.
Also, Myrte und nun mal Kopf hoch und nicht unterkriegen lassen ....
Und denk dran, wir sind ja auch noch da
Liebe Grüße
Sabrina