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ALGII Antrag und Geld von Eltern vor 6 Jahren
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Hallo an alle.
Ich habe einen Antrag auf ALGII stellen müssen,weil ich zur Zeit leider arbeitslos bin und auch keinen Anspruch auf ALGI habe.
Nun wollten die Bearbeiter auf dem Amt aber auch Kontoauszüge der letzten 3 Monate sehen.
Darauf sind 3 Einmalzahlungen meiner Eltern (als "Vorschuss ALGII" bzw. "Einmalzahlung" auf dem Auszug gekennzeichnet),da ich derzeit tief in den roten Zahlen stehe und mich ohne diese einmaligen Hilfen nicht über Wasser halten könnte.
Diese Zahlungen meiner Eltern sind natürlich keine Zuwendungen,sondern das Geld ist ganz schlicht und einfach geliehen, und die wollen jeden Cent wiedersehen.
Ich habe das 25.Lebensjahr vollendet.
Kann das Amt mir aufgrund dieses "Einkommens" die Leistungen kürzen?
Vielen Dank für eure Antworten.
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Re: ALGII Antrag und Geld von Eltern vor 6 Jahren
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Hallo,
nun erst einmal den Kopf nicht in den Sand stecken ....
Wenn du in den letzten 3 Monaten keine Leistungen nach SGB II bezogen hast, kann bzw. können die Zahlungen nicht als Einkommen gewertet werden.
Solltest du allerdings Leistungen nach SGB II bezogen haben und diese Zahlungen in den Leistungsbezug fallen, so können diese Zahlungen als Einkommen gewertet werden, unabhängig davon ob geliehen oder nicht.
Das Amt würde dabei von einer Schutzbehauptung ausgehen.
In diesem Fall würden die Zahlungen deiner Eltern als Einkommen gewertet.
Eine Kürzung der Leistungen wären natürlich möglich und wahrscheinlich, hierbei würde ich natürlich abhängig von der Summe um welche es sich handelt, eine Ratenzahlung vereinbaren.
Eine Kürzung der Leistungen ist nur vom Regelsatz und nicht von der Miete und KDU möglich.
Also Kopf hoch wird schon .....
Liebe Grüße
Sabrina
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Sabrina
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