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hallo kittie!
wenn du veränderungen bezüglich deines vermögens hast,
sind diese anzugeben,auch deine steuererstattung.
wenn du kein anderes vermögen hast,wo ich jetzt mal von ausgehe,wird die steuererstattung in dem monat angerechnet wo sie zufließt und das heißt,das für den zeitraum deine leistung gemindert wird,dieses muß die arge dir durch einen neuen bescheid mitteilen von der
steuererstattung werden freibeträge abgezogen,die sind zu berücksichtigen.
die andere sache ist die,du gibst die sache nicht an und hängst es nicht an die große glocke,aber durch datenabgleiche kann die arge natürlich dahinter kommen,
aber es muß ja nicht unbedingt sein,das dieser fall eintrifft.
oder du gibst es an im folgeantrag und läßt es drauf ankommen,dann kommt ein neuer bescheid und dann gehst du eben in widerspruch und berufst dich auf das urteil aus der urteilsdatenbank bezüglich der steuer,wenn der widerspruch abgelehnt wird,dann klagst du eben vorm sozialgericht,das ist ja kostenlos,beratungsschein bekommst du beim amtsgericht,der ist kostenlos und dann mit hilfe eines anwaltes für sozialrecht.
hoffe ich habe dich jetzt nicht mit meinen vielen vorschläagen verunsichert und hoffe du hast trotzdem erfolg,für weitere fragen stehe ich dir gerne zur verpfügung.
gruß frank;)
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