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Hallo,
meine Frage:
ich habe mit meinem Ex-Mann noch ein gemeinsames Aktiendepot.
Er wird in Kürze in die Situation kommen, dass er Hartz IV beantragen wird/muß. Beim Antrag muss ja auch Einkommen angegeben werden, sprich Angaben über eben dieses Depot, von dem mir allerdings auch die Häfte zusteht.
Wie sieht das Arbeitsamt das? Ebenfalls so, dass höchstens die Hälfte dessen angerechnet werden kann auf sein Vermögen oder kann es passieren, dass diese meinen, er müsse alles aufbrauchen und ich schaue in die Röhre?
Hoffentlich könnt Ihr mir helfen?
Schlumpfi68
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