Hallo Neselein,
erst einmal einen schönen guten Morgen
Zu deinem Problem:
Erst einmal spielt es für den Gesetzgeber keinerlei Rolle ob Arbeitsvertrag oder nicht denn da du bereits 2 Jahre in dieser Firma angestellt bist und auch Sozialleistungen abführst,gilt das wie ein Arbeitsvertrag und die dafür geltenden Tarife.
Was den früheren Arbeitsbeginn anbelangt, so kannst du nicht darauf bestehen, denn wenn der Chef dies nicht möchte ... geht da nicht viel.
Betriebliche Gründe welches dies unmöglich macht, reicht hier bereits aus.
Minusstunden darf er dir vom Lohn einbehalten, ist ja klar .... allerdings muss hierbei die Anzahl der Minusstunden dokumentiert sein ...
Was dein Urlaub für nächstes Jahr betrifft, so kann ich mir nicht vorstellen was das mit diesem Jahr zu tun hat ......
Dir stehen Urlaubstage im Jahr 2005 zu, und wenn du gekündigt bekommst gehe ich mal davon aus das du 2006 nicht mehr in dieser Firma arbeitest.
Solltest du allerdings bereits 2005 Urlaubsanspruch aus 2006 in Anspruch genommen haben, so darf er diesen natürlich vom Lohn abziehen.
Leider kann ich dir keine bessere Auskunft geben, würde auch lieber schreiben dies und dies darf er nicht
Tut mir leid.
Hoffe dir trotzdem ein wenig geholfen zuhaben, und das du viel Erfolg in der Selbstständigkeit hast.
Liebe Grüße
Sabrina
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