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Kann ich noch mein Geld beantragen vor 6 Jahren, 1 Monat
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Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ich war jetzt 3 Wochen Arbeitslos. Ich hatte meine Arbeitsbescheinigung (die man beim AB vorlegen muss) erst vor 2 Tagen bekommen. Hatte mich aber frühzeitig arbeitslos gemeldet. Jetzt möchte ich gerne das Geld für die 3 Wochen noch beantragen. Geht das? Will morgen beim AB anrufen und mich wieder beschäftigt melden. Wäre toll wenn mir das jemand beantworten kann!
Vielen Lieben Dank
Julia
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Julia
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Re: Kann ich noch mein Geld beantragen vor 6 Jahren, 1 Monat
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Wenn man sich arbeitslos gemeldet hat bekommt man doch immer einen Antrag auf Arbeitslosengeld mit. Auf diesem Antrag ist das Datum vermerkt ab dem man arbeitslos ist und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht. Ab diesem Datum wird Arbeitslosengeld bezahlt.
Es ist doch leider so:
Das Arbeitsverhältnis wird beendet, man scheidet aus, nur auf seine Papiere kann man. Desweiteren muß der vorherige Arbeitgeber auf einem Formular vom Arbeitsamt den Lohn bescheinigen. Ohne diese Lohnbescheinigung kann ja auch das zu zahlende Arbeitslosengeld überhaupt nicht berechnet werden.
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Re: Kann ich noch mein Geld beantragen vor 6 Jahren, 1 Monat
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also die arbeitsbescheinigung vom der alten arbeit habe ich auch vorliegen. meine frage war ob ich das geld von den 3 wochen arbeitslosigkeit noch beantragen kann? weil ich bisher nicht dazu kam!
Danke
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Julia
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Re: Kann ich noch mein Geld beantragen vor 6 Jahren, 1 Monat
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Hallo Julia,
selbstverständlich bekommst Du, auch wenn Du die Lohnbescheinigung erst nach 3 Wochen einreichst, Arbeitslosengeld.
Wenn Du die Lohnbescheinigung von Deinem alten Arbeitgeber hast, gehe damit bitte sofort zur Agentur für Arbeit und reiche diese Bescheinigung ein. Darüber hinaus werden von der Agentur für Arbeit auch noch Sozialversicherungsbeiträge an die Rentenversicherung und Krankenkasse abgeführt.
Desweiteren solltest Du dem Arbeitsamt mitteilen ab wann Du wieder einen Arbeitsplatz hast und nicht mehr arbeitslos bist, damit es zu keiner Überzahlung des Arbeitslosengeld kommt. Kommt es zu einer Überzahlung des Arbeitslosengeldes bekommst zuerst einen Brief vom Arbeitsamt, wo man Dich auffordert, das überzahlte Arbeitslosengeld umgehend zurückzuzahlen. Acht Monate später bekommst Du dann Post vom Hauptzollamt, Abteilung Schwarzarbeit. Hier wirst Du dann beschuldigt, das Arbeitsamt betrogen zu haben.
Deshalb ist es wichtig, das daß Arbeitsamt Deine Angaben auch in den PC eingibt. Aus diesen Gründen würde ich mir heute immer die Arbeitsaufnahme nach vorangegangener Arbeitslosigkeit vom Arbeitsamt bescheinigen lassen.
Ich wünsche Dir bei Deiner neuen beruflichen Tätigkeit alles Gute.<br><br>Post geändert von: Jim, am: 13/04/2006 19:52
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Re: Kann ich noch mein Geld beantragen vor 6 Jahren, 1 Monat
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Hallo,
vielen lieben Dank, für die Tolle Antwort!
Frohe Ostern allerseits.
LG
Julia
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Julia
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