Hallo zusammen,
ich habe eben bereits die Suche gequält aber keine Antwort auf meine Frage gefunden, die andere Leute offensichtlich auch schon beschäftigt hat. Ich hoffe diesmal kann sie jemand beantworten
Fall:
Bis zum Sommer arbeite ich noch und habe dann 1 1/2 Monate Luft bis zum Beginn der weiterführenden Schule.
Frage:
Steht mir in diesen 1 1/2 Monaten AG zu?
Wann unterrichte ich das Arbeitsamt von meiner Zusage bei der Schule?
Ich freue mich auf hoffentlich positive Antworten. :o)
gruß Peter