Hi, ich mal wieder.
Nachdem es endlich mit meinem Praktikum nach über 4 Wochen geklappt hat, habe ich Kinderbetreuungskosten geltend gemacht. Ich habe nämlich bei der Aufforderung der damals angebotetenen Trainingsmaßnahme gelesen, dass die Kinderbetreuungskosten vom Amt bezahlt werden in Höhe von 130 Euro pro Kind. Da steht nix von evt., oder kann oder nur auf Antrag. Also, da ein Praktikum ja auch eine Trainingsmaßnahme ist, bin ich davon ausgegangen, dass es diese Kinderbetreuungskosten beim Praktikum ebenfalls gibt. Eine Anfrage (da ich mir nicht ganz sicher war) beim Arbeitsamt ergab, dass es diese Kinderbetreuungskosten nur in Ausnahmefällen gibt. Eigentlich gar nicht. Da das Amt nämlich kein Budged mehr hat. Meine Anfrage was mit "uneigentlich" ist, gab´s die Antwort nur auf Antrag und dann nur, wenn die Betreuerin auch angemeldet ist und den Verdienst auch versteuert. Sonst keine Chance. Ich fühle mich schon ein wenig verschaukelt. Bei der Trainingsmaßnahme soll es sowas geben und bei einem Praktikum nicht? Oder bei beiden nicht? Habe mir den Antrag zusenden lassen. Da steht zwar drin, dass ein Minijob entsteht, wenn durch eine Privatperson eine entgeldliche Betreuung statt findet aber was ist mit Verwandschaft. Bekomme ich dann erstrecht keine Kinderbetreuungskosten ersetzt? Meine 2 Kinder gehen morgens bis 12 Uhr in den Kindergarten. Ein Kind muß 2x Vormittags aber zur Ergotherapie und das andere Kind anschließend im Kindergarten abgeholt werden. Es ist also viel Fahrerei für die betreuende Person. Dann müssen die Kinder ja auch Mittags etwas zu essen bekommen. Also auch bei Verwandschaft entstehen erhebliche kosten für 4 Wochen Praktikum. Bitte um schnelle Antworten (wie ich es aber hier im Forum auch gewohnt bin), da ich den Antrag so schnell wie möglich abgeben möchte.
