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Hallo Sabsche,
erst einmal Kopf hoch !!!!
So nun zu deinem Problem:
Sanktionen werden wenn nur vom Regelsatz abgezogen, dies wird geregelt in § 31 Abs. 1 , Nr 1 bzw. Nr. 2 SGB II.
Weiterhin kann das Amt ein Praktikum verweigern wenn berechtigte Gründe vorliegen, in deinem Fall sehe ich die Sache als sehr fraglich an.
Mein Tipp:
Versuche ein Gespräch mit deiner Fallmanagerin und versuche dein Anliegen so zu regeln, sollte dies nicht möglich sein so sei einfach dreist und stelle einen schriftl. Antrag auf dein Praktikum.
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Wenn du eine Maßnahme ohne trifftigen Grund ablehnst oder verweigerst, kann dies Sanktionen zur Folge haben, in deinem Fall scheint mir die Maßnahme nach deiner Krankheit eigentlich sinnlos zu sein, allerdings sichere dich ab und spreche mit deinem Fallmanager.
So, und nun Kopf hoch und lasse Dich nich unterkriegen ... du schaffst das !!!
Liebe Grüße
Sabrina
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