|
Arbeitsgericht,wer zahlt ??? vor 6 Jahren, 2 Monaten
|
|
|
Ich schilder hier kurz den Vorfall.
Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mich "Fristlos gekündigt".
Jetzt habe ich meine letzte Lohnabrechnung bekommen,und dort wurde mir mein Resturlaub nicht bezahlt.
Dank dem Link von Ramona35 habe ich erfahren das man trotz "Fristloser Kündigung" anspruch auf Bezahlung des Resturlaubs hat.
Jetzt habe ich bei meinem ehemaligen Arbeitgeber angerufen und ihm gesagt das er den Resturlaub ausbezahlen muß,er sagte das nach dem Bundesurlaubsgesetz mein Urlaub zum 31.03.06 verfallen ist.
Ich sagte Ihm das wir den 31.03 noch nicht haben.
Er sagte da ich den Urlaub jetzt nicht mehr nehmen kann,ist der Urlaub verfallen.
Das ist doch so nicht richtig oder ????
Deshalb möchte ich jetzt vor das Arbeitsgericht.
Bloß was muß ich beachten ??? Kostet mich das was ???
Muß ich ein schreiben aufsetzen oder machen die das ???
Wenn ich zum Arbeitsgericht gehe kann ich denen den Vorfall schildern ?? Und raten Sie mir zb ab,wenn ich kein Erfolg auf Klage habe ????
DANKE
|
|
Andre
|
|
|
|
|
Re: Arbeitsgericht,wer zahlt ??? vor 6 Jahren, 2 Monaten
|
|
Hallo Andre,
also, wenn du den Urlaub laut deines AG nicht mehr nehmen kannst, MUSS er dir diesen auszahlen.
Kosten und Gebühren im Arbeitsrecht
www.rechtspraxis.de/abkosten.htm
Prozesskostenhilfe:
www.rechtspraxis.de/prozek.htm
Liebe Grüße
ramona<br><br>Post geändert von: Sabrina, am: 16/03/2006 23:22
|
|
ramona35
|
|
|
|
|
Re: Arbeitsgericht,wer zahlt ??? vor 6 Jahren, 2 Monaten
|
|
|
Danke Ramona Du hast mir sehr geholfen.
Werde morgen zum Arbeitsgericht gehen und dann bin ich mal gespannt was Sie da so sagen.
Ich hoffe das sie mir sagen wenn ich keine Chance auf Gewinn des Prozess habe.
Danke nochmal
|
|
Andre
|
|
|
|
|
Re: Arbeitsgericht,wer zahlt ??? vor 6 Jahren, 2 Monaten
|
|
|
Als Besonderheit ist zu nennen, dass die im arbeitsgerichtlichen Verfahren obsiegende Partei der ersten Instanz keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Anwaltskosten durch die Gegenseite hat. Mit anderen Worten: im arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst (= Ausschluss der Kostenerstattung). Erst im zweiten und dritten Rechtszug (Berufung, Revision) gilt dieser Ausschluss nicht mehr.
Wie habe ich das zu verstehen ??? Heißt das wenn ich vor dem Arbeitsgericht recht bekomme,muß ich die Anwaltsgebühren für meinen Anwalt tragen ???
Das muß doch normal die Verlierer Seite tragen oder ???
|
|
Andre
|
|
|
|
|
Re: Arbeitsgericht,wer zahlt ??? vor 6 Jahren, 2 Monaten
|
Karma: 3
|
|
Genau so ist es, wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast oder Mitglied einer Gewerkschaft bist, werden die Kosten von diesen übernommen.
|
|
|
|
NULL
|
|
|
|
ramona35
|
|
|
|
|