hallo andre!
wenn du noch vor deiner kündigung anspruch auf resturlaub hattest und du ihn nicht nehmen konntest,ist dieser meiner meinung nach zu vergüten,also auszubezahlen.
aber um dieses überprüfen zu lassen, gehe am besten schnell zu einem anwalt für arbeitsrecht und schildere den dein problem, da die zeit für eine klage bezüglich deiner kündigung vor dem arbeitsgericht nach drei wochen verstreichen tut.
hoffe du hast erfolg und ich sage mal deine chancen stehen nicht schlecht,lasse dich nicht unterkriegen.
