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hallo sandra!
erst einmal ist es wichtig, wenn es zu einem probearbeiten kommt,das du dieses unverzüglich dem arbeitsamt bzw. deinem zuständigen sachbearbeiter mitteilst.
im falle, das der arbeitgeber dieses vergüten will und dieses nicht 15 stunden in der woche übersteigt,darfst du höchstens 165 euro dazu verdienen, die du auch ohne abzüge behalten darfst da du ja arbeitslosengeld1 beziehst.
wenn die arbeitszeit doch länger dauern sollte, als die besagten 15 stunden pro woche,dann fällst du für die zeit aus dem leistungsbezug raus,da dieses denn ja als vollzeitarbeit durchgehen tut, aber ich denke nicht unbedingt,das du beim probearbeiten unbedingt vergütet wirst.
hoffe du hast erfolg!
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