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Einmalige Beihilfen ??? vor 6 Jahren, 3 Monaten
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Hallo Leute, ich hab da mal eine Frage.
Ich bin seit Januar 2002 durch Schwangerschaft, 2003 Geburt unserer Tochter und anschliessend Erziehungsurlaub für 1 Jahr, zu Hause. Mein damaliger Chef hat mir die Hölle bereitet, sprich hat nie pünktlich mein Gehalt gezahlt, immer nur unter Druck.
2005 im April ist dieser nun in Insolvenz gegangen.
Mein Glück, der Verwalter hatte vergessen mich rechtzeitig zu kündigen.Er versuchte mich noch loszuwerden, aber ich hatte vor dem Arbeitsgericht Recht bekommen und ich blieb bis zum 31.07.2005 angestellt.
Leider bekam ich kein Gehalt mehr und musste zum Arbeitsamt und die sprangen dann ab den 1.12.2004 mit Arbeitslosengeld ein. Es gab immer wieder Ärger mit dem Arbeitsamt, wegen der Gerichtsurteile und dem Insolvenzgeld. Ich hatte manchmal das Grfühl, das die dort überhaupt nicht mehr durchsehen. Sie haben mir die Insolvenzzeit als Arbeitslos angerechnent, womit ich nun garnicht einverstanden war. Diese Zeit fällt ja wohl raus und ehe die es beim Amt begriffen hatten, vergingen 2 Monate. Letztendlich haben die es doch irgendwie verstanden. Sonst hätte ich schon seit vergangenen November Hartz 4 bekommen.
Das zur Vorgeschichte!
Jetzt stehen wir vor ein Problem:
Auf Grund meiner Vorgeschichte ist bei uns nun das Geld total knapp und mein Grosser hat nun am 20. Mai Jugendweihe. Ein wenig feiern möchte er doch, nur wir wissen nicht, wie wir das schaffen sollen.
Meine Frage : Gibt es Beihilfen, Kleidergeld, einmalige Hilfen?
Ich habe 2 Kinder die eingekleidet werden müssen, die Jüngste ist 2 Jahre und die wächst wie doll.
Hatte vor 3 Wochen 1 paar Schuhe gekauft und die passen nun nicht mehr. Für den Grossen habe ich immer Sachen von meinem Bruder bekommen. Aber zur Jugendweihe sollte es schon mal etwas Neues sein.
Wäre schön wenn Jemand für mich einen Tip hätte.
Danke
scipetti
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Re: Alle Mann in den Chat vor 6 Jahren, 3 Monaten
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Hupelmann
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Re: Alle Mann in den Chat vor 6 Jahren, 3 Monaten
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Hupelmann schrieb:
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Ich würde dich Bitten diese Art von Kommentar zu unterlassen.
Ramona34
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ramona34
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Re: Einmalige Beihilfen ??? vor 6 Jahren, 3 Monaten
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scipetti schrieb:
Meine Frage : Gibt es Beihilfen, Kleidergeld, einmalige Hilfen?
Ich habe 2 Kinder die eingekleidet werden müssen, die Jüngste ist 2 Jahre und die wächst wie doll.
Hatte vor 3 Wochen 1 paar Schuhe gekauft und die passen nun nicht mehr. Für den Grossen habe ich immer Sachen von meinem Bruder bekommen. Aber zur Jugendweihe sollte es schon mal etwas Neues sein.
Wäre schön wenn Jemand für mich einen Tip hätte.
Danke
scipetti
Seit dem 1.1.2005 gibt es die Bekleidungshilfe nicht mehr, dies muß aus dem Regelsatz getragen werden.Du könnest es allerding anderwaltig versuchen und zwar die übernahme der Kosten dahrlenweise zu beantragen (Darlehn bei unabweisbarem Bedarf SGB II §23 Abs.1)
Unbweisbarer Bedarf:
Ein Bedarf ist dann unabweisbar, wenn er nicht aufschiebbar, daher zur Vermeidung einer akuten Notsituation unvermeidlich ist und nicht erwartet werden kann, dass der Hilfebedürftige diesen Bedarf mit der nächten Regelleistung ausgleichen kann. Bedarfe können beispielsweise entstehen durch: notwendige Reperaturen, notwenige Anschaffungen(z.b. neue Winterkleidung bei heranwachsenden Kindern),Diebstahl, Brand, Verlust.
Ein unabweisbarer Bedarf ist grundsätzlich zu belegen, ggf. durch plausible Erklärung glaubhaft zu machen.
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ramona34
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Re: Einmalige Beihilfen ??? vor 6 Jahren, 3 Monaten
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danke für deine antwort ramona!
wie gesagt diese sache ist aus unwissenheit passiert. habe leider keinerlei erfahrung, so wie die meisten.
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Re: Einmalige Beihilfen ??? vor 6 Jahren, 3 Monaten
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Hallo ramoa, drc diesen komentar war aber mal was los im chat.
Gruß Roman<br><br>Post geändert von: Hupelmann, am: 12/02/2006 20:15
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Hupelmann
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