Hallo alien_georg,
zuerst einmal Kopf hoch !!!!!
Weiterhin ist es Unsinn was der SB vom Amt dir sagte !
Heizkosten werden/müssen übernommen werden, es spielt dabei keine Rolle um welche Art der Heizung es geht.
Der SB möge die Rechtsgrundlage dafür bitte vorlegen aus der hervorgeht das der Hilfebedürftige nur eine Ölheizung betreiben darf.
Natürlich werden Stromkosten nicht übernommen, dies ist klar allerdings wenn die Heizung wie in deinem Falle durch Nachtspeicher betrieben wird müssen die Kosten der Heizung übernommen werden.
Sollte kein Verbrauchszähler für die Heizung angebracht sein, wäre dies bestimmt durch deinen Vermieter bzw. Versorger machbar, wenn nicht wird das Amt lediglich eine Pauschale bemessen auf den Wohnraum gewähren.
Mein Tipp:
schriftlicher Antrag beim Amt auf Übernahme der Heizungskosten stellen (Einschreiben) damit du einen Rechtsmittelfähigen Bescheid vom Amt bekommst.
Wird dein Antrag abgelehnt, so lege umgehend Widerspruch ein.
Nun ....was sagte ich ???? Genau Kopf hoch es wird schon ...
Liebe Grüße
Sabrina