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Hallo Heike,
sende dir mal den gesetzes Text, daraus kannst Du ersehen und prüfen ob deine versicherpflichte Zeiten ausreichend sind, und du die Voraussetzungungen für ALG 1 erfüllst.
Welche Zeiten erfüllen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I ?
Damit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I erfüllt ist, muss der Arbeitslose innerhalb der letzten 3 Jahre vor Beginn der Arbeitslosigkeit eine versicherungspflichtige Zeit von mindestens 360 Tagen vorweisen. Grundsätzlich sind alle Beschäftigten versicherungspflichtig. Beschäftigte sind Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu Ihrer Berufsausbildung tätig sind und damit in einem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen.
Außerdem gibt es die sonstigen Versicherungspflichtverhältnisse. Hier gelten Zeiten, die als Ersatz ebenfalls einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erfüllen. Bei einem Jahr sonstige Versicherungspflichtige Zeit gilt auch hier der Anspruch auf Arbeitslosengeld I als erfüllt.
Sonstige Versicherungspflichtige Zeiten sind:
Wehr- und Zivildienstzeiten die eine Beschäftigung oder eine andere versicherungspflichtige Zeit sowie eine Entgeltersatzleistung der Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe) unterbrochen hat,
Krankengeldbezug der eine Beschäftigung oder eine Entgeltersatzleistung der Agentur für Arbeit unterbrochen hat,
Zeiten von jugendlich Behinderten in einer berufsfördernden Maßnahme, die Ihnen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen soll
Sonstige Leistungen von einem Träger der medizinischen Rehabilitation (Verletztengeld, Übergangsgeld)
Die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ist ein wichtiges Merkmal für eine versicherungspflichtige Zeit.
Hoffe dir habe helfen zu können.
Liebe Grüße
Sabrina
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