hallo!
erst einmal ist es ja toll, das deine eltern euch so ein angebot unterbreitet haben, aber ich bezweifel mal stark, das ihr das angebot annehmen könnt, da euch die arge sicher dazu auffordern würde, diese wohnung wieder zu verkaufen und von dem geld dann euern lebensunterhalt zu bestreiten.
wenn euch dieses angebot im jahre 2003 oder 2004 unbreitet worden währe,also vor der einführung von hartz4, dann hätte die sache ganz anders ausgesehen.
es gibt natürlich auch hartz4 empfänger die ein haus oder eine eigentumswohnung besitzen, dies widerum auch schon vor hartz4 so der fall war.
aber vielleicht geht ihr am besten mal zu einem anwalt für sozialrecht und schildert dem das problem, um nur mal zu hören was es da für möglichkeiten gibt.
es kann ja auch gut möglich sein,das es da eine möglichkeit gibt, dieses angebot doch noch anzunehmen
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wegen der kosten für den anwalt,geht ihr am besten zum amtsgericht in eurer nähe und holt euch einen beratungsschein, der widerum ist kostenlos und mit dem könnt ihr zu einem anwalt eurer wahl gehen.
ich hoffe, ich konnte euch ein wenig helfen!!!
