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Hartz IV nach 7 Tagen pfändbar vor 6 Jahren, 4 Monaten
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Ein paar Gläubiger, aus der Zeit meiner Selbständigkeit, haben mein Konto gepfändet.
Weil ein Monat für Hartz IV-Empfänger anscheinend nur aus 7 Tagen besteht, kann ab dem 8. Tag das gesamte, noch auf dem Konto befindliche Geld gepfändet werden. Leider lassen sich Firmen wie die T-Com, Enni oder 1&1 nicht dazu bewegen, in der ersten Woche des Monats abzubuchen. Viele Dienstleistungen bekommt man nur noch per Lastschrift.
Zur Zeit zahle ich mich dumm und dämlich an den Kosten für Rücklastschriften. Für andere Rechnungen muß ich bei meiner Bank jeweils 6 Euro Gebühren bezahlen, weil ich es nur bar überweisen kann, statt es übers Konto laufen zu lassen.
Was kann ich tun, damit das Geld länger auf dem Konto bleiben kann?
Ich kapiere überhaupt nicht, warum ein Arbeitseinkommen bis zum Pfändungsfreibetrag geschützt ist, Sozialleistungen jedoch am dem 8. Tag pfändbar werden. Das ist doch unsinnig.
Gab es schon einmal eine (Sammel-)Klage gegen diese Art der Rechtsprechung? Ist diese Regelung nicht anstößig, nach den neuen Anti-Diskriminierungs-Gesetzen?
Gruß
BS
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Re: Hartz IV nach 7 Tagen pfändbar vor 6 Jahren, 4 Monaten
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hallo black sheep!
ich würde es an deiner stelle mal mit einer schuldnerberatung ausprobieren!
denn dort sitzen doch kompetente leute, die dir weiterhelfen können, auch in der sache was es mit deinem konto auf sich hat.
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Franky
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Re: Hartz IV nach 7 Tagen pfändbar vor 6 Jahren, 4 Monaten
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Hi,
es gibt die Möglichkeit ddas Konto wieder freigeben zu lassen. Dies muß beantragt werden und du mußt nachweisen, das nur Sozialleistungen als Eingang vorhanden sind. Wie Franky schon schrieb, Schuldnerberatung ist der richtige Ort. Allerdings sind dort horrend lange Wartezeiten, deshalb würde ich mir einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen und zu einem Anwalt gehen, der sich auskennt. Grüßele Farnmausi
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Natürlich spreche und rate ich nur aus persönlicher Erfahrung
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