hi vanitas....................
ich möchte dich nu nicht abschrecken,nur so leicht wie du dir da momentan vorstellst geht es nicht mehr...... das AA prüft umso genauer wenn ein "erwachsener unter 25" ausziehen will...........
vorraussetzung für einen auszug sind zz. das du von dem AA eine wohnung genehmigt bekommst!
wie gesagt ist es zz. sehr schwierig..........es sei denn du kannst einen trifftigen grund nachweisen..wie zb. räumungsklage,unzumutbarere zustand zuhause (ständig zoff mit den eltern,hier ggf. eine erklärung wieso.... )etc.
wenn du das genehmigt bekommst steht dir der normale regelsatz zu............... 345€/west...... zuzüglich mietzuschuß (für eine angemessene größe der wohnung).achtung...........solltet deine mutter aus irgendeinem grund kindergeld für dich weiterhin bekommen............ kann sie dir das geben.´(bar).... das AA darf das nach richterlichenn entscheidungen nicht anrechnen!!!!!!
wenn du eine wohnung hast..........(schaue dir bitte mehrere vergleichbare an..(bringt mehr!!!)........hierfür massgebend ist nur der preis ,nicht die wohnfläche....dh. es kann durchaus eine größere wohnung sein für denselben preis für angemessenheit), dann hast du anspruch auf eine " erstausstattung" der wohnung.. diese beinhaltet alle notwendigen sachen für die wohnung.. wie küche,bad..........waschmachine,herd,bettzeug,handtücher.......kochtöpfe.........etc. nur halt keine luxusgüter........(achtung. in punkto waschmachine kann dir ggf. zugemutet werden deine wäsche in einen waschsalon zu bringen!!!!)selbst auf einen fernseher hast du anspruch!!!! (§23 abs.3 nr. 1 SGB II )
hier formlos einen antrag auf erstausstattung stellen ....mit auflistung der sachen die du brauchst.....
so mal zur grund-info.........hoffe dir geholfen zu haben.............
gruß manu