Hallo,
wenn man von Fahren ohne Versichwerungsschutz spricht ist wohl davon auszugehen das Giesicke1 sein Fahrzeug ohne den erforderlichen Versicherungsschutz im Straßenverkehr bewegt hat.
Etwas seltsam erscheint mir zum einen eine Anzeige wegen eines Vergehens aus 2003 ... hierbei würde ich mal die Verjährungsfristen beäugeln.
Weiterhin wäre es heute nicht mehr überprüfbar ob und wann das Fahrzeug ohne Versicherungsschutz bewegt worden ist, wenn denn kein Unfall in dieser Zeit passiert ist.
Die Versicherung selbst würde keine Anzeige wegen rückständiger Prämien erstatten, und mal schon gar nicht fast 3 Jahre später.
Naja, wir kennen nicht die genauen Hintergründe und Abläufe so das alles eigentlich nur Spekulationen sind.
Es ist nichts so heiß wie es gekocht wird
Liebe Grüße
Sabrina