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Arbeitslosengeld ab wann? vor 6 Jahren, 4 Monaten
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Hallo zusammen,
meiner Freundin wurde zum 31.12. gekündigt worauf sie sich einen Anwalt genommen hat, das die Kündigung nicht ordentlich abgelaufen ist.
Freigestellt wurde sie zum 03.12 vom Arbeitgeber hat auch für den Dezember noch den vollen Lohn erhalten.
Eine Woche später hat sie sich auf dem Arbeitsamt zum 01.01.06 arbeitslos gemeldet.
Da die Sache nun über einen Anwalt läuft und die Chancen sehr gut stehen wird sie vermutlich eine fristgerechte Kündigung zum 31.03.06 erhalten.
Das Problem ist nun, dass der Arbeitgeber das Januar Gehalt nicht mehr gezahlt hat, da der derzeitige Stand ja die Kündigung zum 31.12. war
Das Arbeitsamt zahlt zum 01.01 kein Arbeitslosengeld, da noch Unterlagen vom Arbeitgeber fehlen (Grund der Kündigung usw.) , die aufgrund des Verfahrens
ja noch nicht feststehen.
Meine Freundin ist alleinerziehnd mit 2 Kindern, wo bekommt sie denn nun Geld um den Lebensunterhalt zu bestreiten?
Bis die Klage über den Anwalt abgeschlosssen ist, vergehen sicher noch ein paar Monate.
Bis dann nur von Luft und Liebe zu leben ist ja leider nicht möglich...
Vielen Dank für eure Hilfe
Markus
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Re: Arbeitslosengeld ab wann? vor 6 Jahren, 4 Monaten
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Hallo Markus,
du schreibst, das deiner Freundin zum 31.12.2005 gekündigt wurde. Bei einer Kündigung ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet sofort die Agentur für Arbeit zu informieren und sich arbeitssuchend zu dem genannten Kündigungstermin, hier 01.01.2006 zu melden. Es wird gefordert das man sich insgesamt drei Monate vorher arbeitssuchend meldet. Natürlich kann man diese Frist nicht einhalten, wenn jetzt aus heiterem Himmel plötzlich eine Kündigung auf dem Tisch flattert.
Wie aus deinem Post ersichtlich sind die Fristen bei der Kündigung vom Arbeitgeber nicht eingehalten worden. Aus diesem Grunde klagt ja auch deine Freundin, hoffentlich erfolgreich gegen ihren Arbeitgeber.
Die Agentur für Arbeit wird die Gründe für die Kündigung prüfen. Desweiteren wird geprüft, ob die Kündigung zum Termin 31.12.2005 fristgerecht war. Sollte man zu dem Ergebnis kommen, das die Kündigungsfristen vom Arbeitgeber nicht eingehalten wurden, wird man auch erst zum fristgerechten Termin Leistungen gewähren.
Die Fragen, wo deine Freundin inzwischen Geld für den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder herbekommt, hat deine Freundin doch wohl ihrem Rechtsanwalt gestellt und Auskunft bekommen, ansonsten sollte sie sich umgehend an das Sozialamt wenden.
Du schreibst richtig, bevor das Verfahren vor dem Arbeitsgericht abgeschlossen ist, können Monate vergehen. Auch wenn deine Frau dann im Verfahren vor dem Arbeitsgericht Recht bekommt, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit Revision gegen dieses Urteil einzulegen und weitere Monate vergehen bis es zu einer Berufungsverfahren kommt.
Beim Arbeitsgericht ist es so, das in der 1. Instanz jede Partei unabhängig vom Verfahren ihre eigenen Kosten trägt. Ich hoffe deine Freundin hat eine Rechtschutzversicherung oder das ihr Anwalt Prozeßkostenhilfe beantragt hat.<br><br>Post geändert von: Jim, am: 18/01/2006 09:25
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