Hallo Rudolf,
leider ist es in diesem Fall so, das Gelder auch aus der Betriebskostenabrechnung als Einnahmen zählen sofern diese in den Monaten des Bezuges von Leistungen nach dem SGB II eingehen bzw. zufliesen.
Wenn du also neben den Leistungen nach SGB II (Hartz IV) im Dez. 2005 noch die zu viel gezahlten Beiträge der Betriebskostenabrechnung aus 2004 erhalten hast, zählt dies für Dezember 2005 als Einkommen.
In diesem Falle müsstest du diesen Betrag an das Amt zurückführen.
Allerdings dürfte das Amt diesen Betrag nicht auf einem Rutsch bei deinen Leistungen abziehen, da dies dazu führen würde das deine Grundversorgung nicht mehr gewährleistet wäre.
Wie bereits geschrieben, dürfte das Amt mtl. max. 10 % deiner Regelleistungen einbehalten.
Mein Tipp:
Widerspruch gegen den Bescheid des Amtes einlegen, ggf. sich auf
§ 12 Abs. 2 Zi. 4 SGB II berufen ... Hintergrund hier wäre das jedem Hilfebedürftigen einer Bedarfsgemeinschaft ein Freibetrag in Höhe von 750.- € für Anschaffungen etc. Anrechnungsfrei zustehen kann.
Da diese Einnahmen aus der Betriebskostenabrechnung 2004 also vor Bezug von Leistungen aus dem ALG II stammt, wäre es diesen Versuch wert.
Hoffe das dir mein Tipp weiterhilft.... du schaffst das ... also ? Kopf hoch !!
Liebe Grüße
Sabrina<br><br>Post geändert von: Sabrina, am: 16/01/2006 13:09