Hallo Heike,
also zunächst einmal bist du mit deinem Widerspruch völlig im Recht und du findest Urteile zu eheähnlichen Geineschaften in unserer Datenbank. Der positive Erfolg ist dir sicher. Dein Freund lebt mit dir aber ihr steht nicht finanziell füreinander ein. Wäre ja auch etwas früh

Also bitte veranlasse deine Anwältin zu einer einstweiligen Verfügung(der Eilerlaß) damit dein Unterhalt und vor allem die Krankenversicherung sichergestellt ist. Du wirst nicht zurück zahlen müssen - du bist im Recht und fordere es schnellstens ein. Die nicht versicherte Zeit von ca. 4 Wochen wird nach einem Stattgeben deines Widerspruches ... spätestens nach einer Urteilsverkündung von der Arbeitsagentur nachbezahlt werden. Solche Vewrfahren sind aber sehr langwierig (bei mir zuletzt fast 3 Jahre) also nutze deine Möglichkeiten um dir weiteren Sorgen zu ersparen. Liebe Grüßele Farnmausi