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Ich selber bin ebenfalls Schülerin, 18Jahre alt und bekomme ALG2 da ich zur Zeit noch bei meiner Mutter wohne, die ebenfalls arbeitslos ist.
Da ich demnächst ausziehen werde, habe ich beim Amt für Ausbildunsgförderung angefragt, ob ich dann nicht Bafög bekommen würde, aber meine Fachrichtung wird leider nicht gefördert.
Wenn dies also nicht der Fall ist, fällt man als Schüler also ebenfalls in den Bereich der Agentur für Arbeit/Arbeitsamt, da man an sich als "arbeitsfähig" gilt, wenn man kein Asylantragsteller ist oder Behinderungen hat, die einen arbeitsunfähig machen etc (welches 2 der wenigen Gründe für Sozialhilfe sind).
Als ich dann einen Brief mit einer Einladung zu einem Beratungsgespräch bei einem Sachbearbeiter zum Thema "Berufsfeld" etc. bekam, habe ich lediglich einmal bei der im Briefkopf stehenden Nummer angerufen, gesagt, dass ich Schülerin bin und dass eine Schulbescheinigung schon durch meine Mutter vorläge - das wars.
Da in diesem Fall noch keine vorliegen wird, sollte man diese einfach mit einreichen - man bekommt dann auch keine derartigen Schreiben mehr.
Bei mir ist das alles ganz glimpflich und gut verlaufen - ich hoffe, dass es auch bei dir so sein wird.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Lieber Gruß und beste Wünsche
Marie
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