
hallo bertolli! erst einmal würde ich sagen gehe gegen den bescheid vor und lege sofort widerspruch ein. es ist ja schon echt merkwürdig, das du zwei anträge einreichst, aber nur einer wird bewilligt! haben die überhaupt eine arnung bei der arge, um was es überhaupt geht. nehme dir zur not vielleicht doch noch einen anwalt zur hilfe, um dein recht durchzusetzen.
Nach § 21 VI SG II darf die Summe d. ingesamt gezahlten Mehrbedarfe die Höhe der für erwerbsfähige Hilfebedürftige maßgebenden Regelleistung nicht überschreiten
dieser paragraph ist mir echt nicht bekannt! ich kenne es nur so, wenn du 2% von deiner regelleistung erreicht hast, dann bekommst du doch eine befreiung bei der kasse und du brauchst nichts mehr zu bezahlen.
