
Liebe ForenteilnehmerInnen,
ich lese immer wieder bei euch die Gerichtsurteile auf die man sich hier beruft. Meine Rechtsschutzversicherung (zahlt keine Streitfälle mit ARGE) sagte mir jedoch, dass die Urteile zwar eine Richtline seien, dass es aber im Prinzip nur für die beiden Parteien gültig ist, die sich vor Gericht getroffen haben. Eine Art Präzedenzfälle wie in den USA gibt es bei uns wohl nicht. Es geht uns in erster Linie um die Übernahme von Stromkosten. Wir bekommen diese von der ARGE nämlich nicht übernommen. Wie ist das denn nun mit der Allgemeingültigkeit von Gerichtsurteilen? Danke euch!
Gruss und glückliches neues Jahr 2006!
Waldfee
