hallo chaoselke
ich komme grad zufällig vorbei und hab dies hier gefunden:
Anrechnung von Vermögen für Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II):
Grundsätzlich werden alle Vermögensbestandteile angerechnet. Neben Kapitalvermögen wie Ersparnisse, Aktien, Wertpapiere zählen hierzu auch Lebensversicherungen (Kapitallebensversicherung) und auch wertvolle Antiquitäten oder Gemälde. Es gelten folgende Freibeträge: 200 Euro pro Lebensalter, jedoch maximal 13.000 Euro pro Person (26.000 Euro für Paare) sowie ein Pauschalbetrag von 750 Euro (Regelleistung). Eine Sonderregelung gilt für vor dem 1.1.1948 Geborene: Hier gilt ein Freibetrag von 520 Euro pro Lebensjahr, jedoch maximal 33.800 Euro und die Pauschale von 750 Euro.
www.finanztip.de/recht/sozialrecht/arbeitslosengeld-II.htm
anmerkung: das bekloppte mit den versicherungen ist ja vor allem, sie betrügen uns. und das arbeitsamt lässt das jetzt nicht mehr zu?!?!? ich hab meine bereits vor harzIV aufgelöst, weil ich sie bis dahin verstecken konnte, das ist vielleicht mit dem Datenabgleich vorbei.
Viel Spaß bei der ersten Probefahrt
