|
Einmalige Einnahmen vor 6 Jahren, 5 Monaten
|
|
|
"Neue Anrechnung einmaliger Einnahmen (seit 1.10.2005)
Einmalige Einnahmen sind auf "angemessenen Zeitraum aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag anzusetzen" (geänderte ALG-II-Verordnung). Künftig höchstens noch ALG-II-Minderung auf Zeit, aber kein zeitweiser Wegfall mehr. Damit bleibt auch der Versicherungsschutz durch die Arbeitsagentur erhalten."
So, das war ein Zitat vom MDR. Weiß irgendwer, wie hoch dieser "angemessene Zeitraum" ist? im Januar 2006 habe ich eine Dozententätigkeit in Aussicht, die mit 2000 brutto vergütet wird. Ansonsten ist Jobtechnisch alles finster.
Im April 2005 hatte ich mein letztes Einkommen, seit Juli 2005 bin ich auf Hartz IV. Kann ich eine Umrechnung auf diesen Zeitraum verlangen?
Mal wieder saublöd, das alles. Warum legen die nicht einfach den Zeitraum zwischen solchen Einkommen fest, und jut is?
Wer wurde bereits damit konfrontiert und weiß rat??
Liebe Grüße, Nico
|
|
Nico
|
|
|
|
|
Re: Einmalige Einnahmen vor 6 Jahren, 5 Monaten
|
|
|
ich würde mich,wenn der job,wenn auch befristet, hartzlos melden............ und dann wenns keine arbeit mehr gibt wieder melden..........
dann hast du auch keinen zoff mit der rumrechnerrei!!!
gruß manu
|
|
manu
|
|
|
|
|
Re: Einmalige Einnahmen vor 6 Jahren, 5 Monaten
|
|
|
Hallo Manu!
Danke, aber geht das wirklich. Immerhin wäre es nur ein Monat. Könnten die nicht auf die Idee kommen, meine Einnahmen dann Rückwirkend zu berechnen, oder die Bedürftigkeit damit abzulehnen?
Liebe Grüße,
Nico
|
|
nico
|
|
|
|
|
Re: Einmalige Einnahmen vor 6 Jahren, 5 Monaten
|
|
|
wieso denne?????
du hast arbeit für einen monat............ sollen die doch froh sein!!!!!
besser wie keine arbeit oder????
ich würde mich abmelden und später wieder anmelden.......... wenn die fragen....es war befristet..........
gruß manu
|
|
manu
|
|
|
|
|
Re: Einmalige Einnahmen vor 6 Jahren, 5 Monaten
|
Karma: 11
|
|
Hallo Noco,
Manu hat recht. Du meldest Dich befristet für einen Monat in Arbeit und danach wieder in ALG2 zurück.
Das funktioniert, denn sehr viele Zeitfirmen machen auch nur befristete Arbeitsverträge. Ich selbst hatte solche im April für 4 Tage, im Mai für 2 Wochen und im Juli für 4 Wochen. Habe mich jedes mal befristet in Arbeit gemeldet und danach keine Schwerigkeiten gehabt.
Das hat auchg noch einen positiven Aspekt, wenn Du so in den nächsten 3 Jahren zusammen gerechnet wieder 360 oder 366 Tage gearbeitet hast bekommst Du wieder ALG1.
So die Aussage meiner ARGE.
|
|
|
|
Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
|
|
|