Hallo,
vorab, kann ich deine Situation gut nachvollziehen.
Doch .....
Mein Tipp:
Gehe auf den Termin ....
Ein Urteil vom 14.12.2005 des Sozialgerichtes Speyer welches mir vorliegt schmettert die Gründe : Krankheit (über 4 Wochen) und Termin 29. (Posteingang 28.ten) eindeutig ab.
Das Gericht lässt Krankheit,Terminkürze nicht als Entschuldigung gelten, und verweist das in vorliegendem Fall lediglich der Einwand der Belehrung welcher nur schriftlich erging als Grund zu die Sanktionen (30% Kürzung) aufzuheben.
Weder Krankheit noch die Kürze der Terminierung hätten eine Sanktion verhindert.
Also Vorsicht !!!!
In unserem Land, darf die ARGE bald alles und der Hilfebesürftige wird gehalten wie ein Sklave in der USA vor dem Bürgerkrieg.
Ist leider so
Am besten, gehe einfach hin und fertig.
Liebe Grüße
Sabrina