Hi preiskralle!
Ich habe den job noch nicht sicher und mich deshalb noch nicht bei der arge gemeldet. aber wenn man doch mal als
" normaler mensch" so überlegt,ok, die harz IV leistung ist im voraus, aber wenn ein arbeitnehmer, der dann einen monat gearbeitet hat, und sein gehalt dann rückwirkend bekommt, braucht dieser es doch für den laufenden monat (also den foge monat).
gibt es keinen geregelten paragraphen dafür? einerseits will die arge, der staat, das wir in arbeit gehen, aber leicht machen die einem es nicht, ist doch echt zum kotz.., sorry aber stimmt doch!

gruß
devil