|
Praktikum UND ALG möglich? vor 6 Jahren, 5 Monaten
|
|
|
Hallo
ich bin 22 Jahre alt und beziehe AL1. Da die Jobaussichten zurzeit nicht so toll sind und ich überlege studieren zu gehn würde ich gerne ein Praktikum machen. Eine unbezahlte Stelle (Übernachtung frei) bei einer Internationalen NRO könnte ich problemlos bekommen.
Nun das Problem: Welche Geldleistung kann ich bekommen? Schließlich muß ich ja irgendwie meine laufenden Kosten (Nahrung, Versicherung, Handy etc.) tragen können.
AL1: würds angeblich nur für max. 4 Wochen geben, wenn ich dort auch übernommen werden könnte. Das ist nicht der Fall.
AL2: bekam ich als Antwort, das dies ne Einzelfallentscheidung wär, die man mir so nicht beantworten konnte oder wollte. Weil ich ja dann dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe usw.
Also, was meint ihr, was ich bekommen kann? Würde ich auch "Stütze" kriegen, wenn ich das Praktikum im Ausland mache?
|
|
Michael
|
|
|
|
|
Re: Praktikum UND ALG möglich? vor 6 Jahren, 5 Monaten
|
|
Ich fürcht, die zahlen da unter solchen Umständen nicht weiter - musste also das Geld anderweitig auftreiben, irgendwie glaubhaft machen, dass Du DOCH übernommen werden kannst oder Kontakte knüpfen und das ganze inoffiziell machen (Darf man aber natürlich nicht!  )
|
|
Michi
|
|
|
|
|
Re: Praktikum UND ALG möglich? vor 6 Jahren, 5 Monaten
|
|
|
Sorry, das is bei der Stelle nich drin, also mit dem glaubhaft machen. Geld anderweitig auftreiben ebenso wenig. Kann ich für diese Zeit nicht wenigstens AL2 bekommen???
Wenn nicht würde doch damit ehrenamtliches Engagement, das zudem noch zu einer Aufwertung des Lebenslaufs führt, verhindert und statt dessen die persönliche Arbeitslosigkeit weiter zementiert... Bei solchen Regelungen ist es kein Wunder das die Schwarzarbeit blüht!
|
|
Michael
|
|
|
|
|
Re: Praktikum UND ALG möglich? vor 6 Jahren, 5 Monaten
|
Karma: 42
|
|
Hallo Michael,
soweit mir bekannt ist gibt es da doch noch eine Möglichkeit. Abklären mußt du dies aber auf dem Amt und bitte mit Zeugen. Wenn der Praktikumsbetrieb dir eine kostenloses Praktikum anbieten mit der Option einer "eventuellen" späteren Übernahme, ist es eventuell möglich das du ALG II erhälst. Dies sind aber "Kann" Entscheidungen also ab zum Amt und viel Glück. Grüßele Farnmausi
Ps. Hinweis auf weitere Qualifizierung könnte ebenfalls helfen<br><br>Post geändert von: Farnmausi, am: 11/12/2005 13:16
|
|
|
|
Natürlich spreche und rate ich nur aus persönlicher Erfahrung
|
|
|
Re: Praktikum UND ALG möglich? vor 6 Jahren, 5 Monaten
|
|
|
Farnmausi schrieb:
...soweit mir bekannt ist gibt es da doch noch eine Möglichkeit... Wenn der Praktikumsbetrieb dir eine kostenloses Praktikum anbieten mit der Option einer "eventuellen" späteren Übernahme, ist es eventuell möglich das du ALG II erhälst.
Dies ist aber leider nicht der Fall. Es steht vorn vornherein fest das es keine Übernahme geben wird.
|
|
Michael
|
|
|
|
|
Re: Praktikum UND ALG möglich? vor 6 Jahren, 5 Monaten
|
|
|
Hallo Michael,
es gibt ein sogenanntes Praktikum das sich EQJ nennt (Einstiegsqualifizierungspraktikum) dies kannst du beatragen wenn du:
- Keine abgeschlossene Ausbildung hast
- Noch nicht das 25 lebensjahr erreicht hast
- In der Firma noch nicht gearbeitet hast
etc
Allerdings geht dieses Praktikum 6 - 12 Monate und du bekommst 192€ im monat dazu, beziehst du ALG 2 darfst du 165€ ca behalten der rest wird dir abgezogen.
Bei einem normalen praktikum wird dir nur die Fahrtkosten zum teil bezahlt und die Übernachtung aber nur dann wenn eine Jobstelle in frage kommt was bei dir nicht der Fall ist.
Dir wird also bei einem normalen Praktikum nichts b ezahlt nun musst du halt selber überlegen ob es sich dann für dich lohnt, im normal fall kann oder muss die Firma die umkosten übernehmen (Fahrt+Übernachtung).
|
|
Lexia
|
|
|
|
|