Guten Tag,
ich bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen, bin wie wild am Lesen und freue mich, hier auf ein so breites Forum zu stoßen, wo so viele Menschen mit so viel praktischem Wissen vertreten sind.
Meine kleine Tochter erkrankte 2004 so schwer, das ich meine Halbtagsbeschäftigung zur Betreuung meines
Kindes auf unbestimmte Zeit (ruhendes Beschäftigungsverhältnis) aufgeben musste.
Das von der GKV zur Zeit noch gezahlte Krankengeld sowie die Mitgliedschaft
bei der gesetzlichen Krankenkasse endet im Januar 2005 (Aussteuerung).
Habe seit 1982 als Vollzeitkraft Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und war
zuletzt, nach 3 Jahren Erziehungsurlaub, 5 Monate Halbtags bis zur Erkrankung unserer Tochter berufstätig.
Mein Ehemann ist als Außendienstmitarbeiter privat versichert.
Habe ich nach der Aussteuerung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Für Antworten und Tips wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Marion
