Hi!
Was ist daran ärgerlich? Arbeitslosengeld ist eigentlich dazu da, dass man nicht mittellos dasteht, wenn man unverschuldet seine Arbeit verliert. Mutwillige Aufgabe seiner Arbeit in der heutigen Zeit ist Frevel.
Arbeitslosengeld 2 wird es für dich nicht geben, da du auch da jede Arbeit annehmen müßtest. Warum also jetzt deine aufgeben, wenn du morgen doch wieder (und dann vielleicht zu viel schlechteren Konditionen oder gar als 1 Euro Jobber) wieder arbeiten müßtest??? Außerdem wird man dich auf deinen vorrangigen Anspruch auf ALG 1 verweisen, denn die Gründe einer evtl. Versagung (fehlende Verfügbarkeit wegen des Studiums) kannst du ganz schnell abstellen, indem du das Studium weiter nur abends/außerhalb regulärer Arbeitszeit machst.
Dessenungeachtet, dass du als Vollzeitstudent aufgrund des vorrangigen Bafög keinerlei Anspruch auf ALG 2 hättest.
Wenn zumutbare Arbeitsangebote abgelehnt werden, wirst du im Rechtsgebiet des ALG 1 folgende Sperrzeiten erhalten:
bundesrecht.juris.de/sgb_3/BJNR059500997BJNE028307308.html
Wenn du zumutbare Arbeitsangebote im Rechtsgebiet des ALG 2 ablehnst, werden folgende Sanktionen eintreten:
www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0203100
Auf gut deutsch: Wenn du jetzt deine Arbeit aufgibst, dann stehst du ohne Arbeit und damit ohne Einkommen da. Mit den Ämtern, die für ALG 1 und ALG 2 zuständig sind wirst du Ärger bekommen, Leistungskürzung oder -versagung und/oder Kostenerstattungspflicht. Und du mußt eh dich dann wieder um Arbeit bemühen bzw. welche annehmen. Was hättest du also dann jetzt bei einer Kündigung gewonnen?
Turtle