Hallo Raphael,
erst einmal schön das wir Dich hier begrüßen dürfen
Nun jedoch zu deinem Problem:
Die Aussage des Amtes wegen dem Bescheid des Ex-Ehemannes ist schlichtweg Unsinn.
Das Amt kann diesen Bescheid auch auf dem Amtsweg besorgen, sollte es sich um einen anderen Ort handeln, ansonsten reicht ein Blick in den eigenen PC der Sachbearbeiter.
Wenn deine Freundin vorher bereits Leistungen nach Hartz IV bezogen hat, ist es normalerweise recht einfach diese Papiere zu besorgen.
Mein Tipp:
Geht sorfort zum Amtsleiter und besteht auf die Auszahlung von Leistungen nach Hartz IV, hierbei könnt ihr auch die Dringlichkeit und die Notlage in den Vordergrund stellen.
Hier droht der Verlust der Wohnung !!
Was die Stromschulden betrifft, so habt ihr die Möglichkeit einen Antrag bei dem Amt auf Übernahme der Stromschulden zu stellen, gleiches gilt für Mietrückstände.
Dieses wird in der Regel als Darlehen gewährt, welches dann in Raten von max. 10% der ALG II Leistungen wieder zurückbezahlt werden muss.
Sollte das Amt sich weiterhin weigern Leistungen zum Lebensunterhalt auszubezahlen, hättet ihr die Möglichkeit bei dem für euch zuständigen Sozialgericht einen Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz zu stellen.
Benötigt ihr Anwaltliche Beratung so gibt es die Möglichkeit bei eurem zuständigen Amtsgericht sich einen Beratungsschein zu holen mit welchem ihr euch von einem Anwalt beraten lassen könnt.
Der Beratungsschein ist kostenfrei und man bekommt ihn in der Regel sofort mit.
Ihr seht, es gibt verschiedene Möglichkeiten .... also Kopf hoch und nicht unterkriegen lassen.
Und nun Raphael, nimmt deine Freundin mal fest in den Arm und sprich ihr etwas Mut zu, es wird schon werden ... wenn nicht, wir sind ja auch noch da !!!!
Wäre auch gut wenn Du deine Freundin auf dem Amt unterstützen könntest.
Also, was habe ich gesagt ??
Gut !!!
1. Freundin drücken
2. Mut zusprechen
3. Mitgehen und unterstützen
Liebe Grüße
Sabrina