Hallo Yvonne,
nun zu deiner Frage:
Erstbeschaffung von Möbel etc.
dies wird geregelt in §23 Abs. 3 S.1,2 SGB II.
Zur Erstbeschaffung gehören Möbel (Betten,Schränke,Tische,Stühle,Sofa)Lampen,Gardinen,Herd,Kochtöpfe,evtl.Staubsauger,Bügeleisen,Kühlschrank und Waschmaschine.
Diese Dinge sind der Erstausstattung zuzurechnen.
An Geld .... nun gehen wir mal von ALG II Leistungen aus, so beträgt der Regelbedarf:
Volljährig 345.-€ (West) und 331 (noch Ost)
dies bezogen auf Alleinstehende.
Welche weiteren Kosten übernommen werden können, kannst du unter Hartz IV Spezial unter KDU Regelements in den linken (blauen) Buttons entnehmen.
Sonstiges zu finden hilft Dir unser
ALI oben rechts, einfach Stichwort eingeben und Ali wird es finden für Dich
Hoffe deine Fragen beantwortet zu haben, bei weiteren Fragen stehen wir dir gerne hier auf diesem Portal zur Seite.
Liebe Grüße
Sabrina