Hallo an alle,
hab mich heute hier angemeldet und habe gleich eine Frage und hoffe sehr, dass es hier einen Spezialisten (oder Spezialistin) gibt, der/die mir weiterhelfen kann.
Also: ich beziehe ALG II und habe - auch auf Anraten der Jobagentur - ein Gewerbe angemeldet (Online-Handel - genau, eBay

). Die Sache läuft langsam und gemütlich an, könnte etwas draus werden. Nur: die Finanzdame vom der Jobagentur berücksichtigt nicht, dass man beim Handel treiben auch immer ein wenig Investitionsgeld braucht. Meine Einnahmen werden bis auf Abzug der eBay-Gebühren als Einkommen angerechnet. Bis auf einen Freibetrag von 10% kann ich somit nichts behalten, um neue Ware einzukaufen. Damit dürfte mit dem Handel treiben zügist Schluss sein, denn ständig sich das Geld zum Wareneinkauf buchstäblich vom Mund abzusparen geht auf Dauer nicht.
Kennt sich jemand damit aus? Ist es tatsächlich rechtens, dass die Jobagentur alle Gewerbearten gleich setzt? Denn es ist doch ein Unterschied, ob ich z.B. als Korrektor korrektur lese oder aber Waren verkaufe, die ich selbst erst mal erwerben muss.
Über Infos wäre ich wirklich mächtig froh - sonst muss ich wohl meinen Laden wieder dicht machen.
Grüße
Susanne