Hallo Simi,
wenn Dein Kind so pflegebedürftig ist das Du
nicht 3 Stunden täglich berufstätig sein kannst, stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und somit besteht auch kein Anspruch auf ALGII. Wenn Dein Kind also tatsächlich nicht anderweitig untergebracht werden kann, also bspw. Kindergarten ( gibt es auch für behinderte Kinder) bleibt nur die Sozialhilfe und ein Antrag auf Pflegegeld bei Deiner Krankenkasse. Über goggle (Pflegegeld oder Pflegestufe eingeben) findest Du reichlich Informationsmaterial. Liebe Grüßele Farnmausi
Ps. wenn Du eine Betreuung für den Fall der Berufstätigkeit glaubhaft nachweisen kannst, sieht es natürlich anders aus

die Oma vielleicht?<br><br>Post geändert von: Farnmausi, am: 27/11/2005 22:11