hallo hier
ich hätte da ein problem und hoffe ihr könnt mir helfen.
ich beziehe algII und bewohne ein
eigenes haus mit meiner familie, das amt übernimmt die schuldzinsen und ich muss 85€ an tilgung selbst bezahlen. okay das ist ja auch normal:(
mein problem ist jetzt das ich in meinem haus 2 zimmer möbeliert vermietet habe an eine person welche auch algII bezieht (da ich verheiratet bin also nicht denken eheähnlich oder sonst etwas),die zimmer sind vollmöbeliert,die küche und sämtlichen geräte wie herd u.s.w die waschmaschine benutzt sie auch von uns, nun bekam ich den bescheid und in diesem werden mir nur lediglich 11% erhaltungsaufwand zugerechnet, der rest der miete wird meinem algii anspruch abgezogen.
dürfen die das ????
das sind gerade einmal 19€ erhaltungsaufwand den rest behalten die von meinen leistungen ein.
ich muss jedoch auch die tilgung in höhe von 85€ mtl. zahlen sowie an die gemeinde die kosten des wasseranschlusses welchen die neu machten den stottere ich mit weiteren 25€ mtl. ab, die heizungsanlage ist über 30jahre alt normal nicht mehr erlaubt.auch sind nicht alle zimmer beheizt da mir da geld für den anschluss fehlt.
meine frage ist dürfen die sagen kaltmiete + aufschlag für möbelierung = betrag x ,und daraus erhalten sie dann einen erhaltungsaufwand in höhe von19€ dies entspricht 11% ???
die weiteren kosten müssen sie aus eigenen mitteln sprich ihren algII leistungen bezahlen.
hoffe ihr könnt mir weiterhelfen ich bin verzweifelt:(
gibt es auch irgendwo rechtshinweise oder verweise?? gruss Chrissy