
hallo silvi! solange du dem mitarbeiter der arge nichts unterschrieben hast haben die auch keine handhabe dir gegenüber.der kann sich soviel aufschreiben wir er will. die arge ist in der beweispflicht,sie muß dir beweisen das du eine eheähnliche gemeinschaft führst und nicht du bist in der beweispflicht. schaue dich zur not nochmal in der urteilsdatenbank um bezüglich deines problemes,dort sind schon einige urteile aufgeführt. hoffe du hast erfolg. laß es uns mal wissen was aus der sache jetzt geworden ist. und laß dich nicht von der arge unter druck setzen,nehme dir zu not ein anwalt für sozialrecht der deine interessen vertritt. und scheiß auf den x mann! zeige ihn zur not an wegen übler nachrede oder beleidigung.
