|
hab's schon in nem anderen forum gepostet, aber keine antwort...deshalb hoffe ich vielleicht hier hilfe zu finden
Hallo,
habe vom Arbeitsamt eine Weiterbildung bzw. erstmal die 2-wöchige Eignungsfeststellung genehmigt bekommen. Nun zu meinem Problem - ich muss für das Amt einen "Erklärungsbogen zur Teilnahme an Maßnahmen der Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen..." ausfüllen, wo nach entstehenden Fahrtkosten usw. gefragt wird...Der letzte Punkt ist mir nun dabei unklar, ich zitiere ihn einfach mal:
Abtretungserklärung (entfällt bei betrieblichen Maßnahmen oder Maßnahmen im Einzelfall)
Meine Ansprüche auf Übernahme der Maßnahmekosten nach § 50 SGB III (Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Fahrkosten,
Kinderbetreungskosten) für die Teilnahme an der o.a. Maßnahme der Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahme trete ich an den
TRäger der Maßnahme ab. [ ] ja [ ] nein
Ich gehe davon aus, dass das einfach nur bedeutet das das Amt die Abrechnung direkt mit der Bildungseinrichtung macht und man deshalb "ja"
ankreuzen sollte...aber wie ist das mit den Fahrkosten(die in dem Text ja erwähnt werden)? Bekomme ich die dann vom "Träger der Maßnahme", als der Bildungseinrichtung?? Man musste bei dem Formular auch ne Bankverbindung angeben..
Also, wäre schön wenn mir jemand helfen könnte...is ziemlich dringend weil ich's morgen früh abschicken muss..
Vielen Dank im Vorraus
|