Hallo,
ALG II wird in der Regel nicht nach Tagessätzen berechnet, eine Unterbrechnung für 1 Woche wird nicht anders behandelt als wenn jemand einem Minijob nachgeht.
Wie Ramona34 richtig dargestellt hat, wird das Einkommen in dem Monat angerechnet in dem es dir zufließt.
Alleine eine neuerliche Beantragung von Leistungen nach ALG II würde schon länger Dauern als 1 Woche.
Ich finde es toll, das du versuchst jede Arbeit anzunehmen ... nur würde ich eben in den sauren Apfel beißen und mir lieber das Einkommen aus dieser Beschäftigung anrechnen zu lassen als einen Neuantrag zu stellen.
Also, nun Kopf hoch und es wird schon werden ... vielleicht und das hoffe ich wird aus 1 Woche Arbeit 2,3 am besten Jahre
Würde mich freuen für Dich !!!
Liebe Grüße
Sabrina