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Wohngeld bei Hart IV vor 6 Jahren, 6 Monaten
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hallo, ich bekomme von der ARGE nur Unterhaltsgeld, welches neuerdings bei mir mit dem jeweiligen Einkommen meiner Frau verrechnet wird. Nun erzählte mir ein Komunalpolitiker, da wir Eigentum haben und sehr hohe Abgaben haben(Grundbesitzsteuer, Strom, Gas, Wasser) hätte mir die ARGE eigentlich noch Wohngeld bezahlen müßen oder sich an den Unkosten beteiligen müßen. Stimmt das?
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michaelg
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Re: Wohngeld bei Hart IV vor 6 Jahren, 6 Monaten
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Mit "Unterhaltsgeld" meinst du sicher Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes?!
Auch bei Eigentum hast du event. Anspruch dauf KDU ( KDU sind die Kosten der Unterkunft)
Solltest du also das Zusatzblatt1 noch nicht abgegeben haben, dann bitte umgehend nachreichen.
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ramona34
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Re: Wohngeld bei Hart IV vor 6 Jahren, 6 Monaten
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Karma: 11
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Hallo michaelg,
der Antrag den Du benötigst heisst "Antrag auf Lastenausgleich".
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Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
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Re: Wohngeld bei Hart IV vor 6 Jahren, 6 Monaten
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Hallo michaelg,
zu deinen Fragen:
Wie Ramona34 dir bereits schrieb hättest Du sofern Du Hartz IV Leistungen beziehst evtl. Ansprüche für Kosten der Unterkunft ( KDU )
Hierzu zählen:
Zinslasten für evtl. Hypoteken
Wasserkosten
Grundsteuer
Müllgebühren
Heizungskosten
u.a.
In der Gesamtberechnung würde allerdings das Einkommen deiner Frau auch einfließen.
( Gesamtbedarf minus Einkommen = Anspruch )
weiteres kannst Du unter KDU Regelements ersehen. (Links auf dem Button )
Stromkosten gehören nicht zu Kosten der Unterkunft und werden in der Regel nicht übernommen.
Solltest Du jedoch ALG 1 beziehen, so schrieb Preiskralle Dir auch schon die Möglichkeit, dann müsstest Du bei deiner hießigen Kreis/Stadtverwaltung einen Antrag auf Lastenausgleich stellen.
Liebe Grüße
Sabrina
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Sabrina
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