Hallo Schlawi,
da es sich bei Dir um einen befristeten Arbeitsvertrag handelt, hat deine evtl. Krankmeldung keinerlei aufschiebende Wirkung.
Wenn dein Arbeitsvertrag am 28.02.2006 aufgehoben oder beendet wird, bringt eine Krankmeldung vor oder nach diesem Datum keine aufschiebende Wirkung.
Wie Preiskralle völlig richtig schrieb, bist du lediglich weitere 4 Wochen krankenversichert über deinen Arbeitgeber, wenn du Dich arbeitslos meldest wirst Du natürlich über die BA weiterversichert
Was deine Krankheit anbelangt, ist das bestimmt nicht schön für Dich, dies kann ich nachvollziehen.
Mein Tipp:
Lasse Dir vor der Arbeitslosmeldung bereits ein Attest über deine Krankheit schreiben, und das du aus gesundheitlichen Gründen nicht jede Arbeit verrichten kannst.
Gerne würde ich hier bessere Auskünfte und Ratschläge geben, doch ich mache die Gesetze nicht ...
Trotzdem Kopf hoch !!!! Es geht immer weiter, du schaffst das !!!
Liebe Grüße
Sabrina