Hallo Gerd,
zunächst schaue und lese dieses;
Kontopfändung
Autorin: Jutta Brinkmann
Kontopfändung, das heißt: Nichts geht mehr, nicht nur am Geldautomat. Immer mehr Menschen erleben diese Blamage. Einen Anstieg von bis zu 20 Prozent verzeichneten die Sparkassen im Rheinland von 2002 auf 2003. Dabei wissen die Gläubiger oft, dass nichts zu holen ist und wollen damit nur psychischen Druck auf den Schuldner ausüben. Denn die Hälfte der von Pfändungen betroffenen Konten werden dort auf Guthabenbasis, also ohne Dispo-Kredit geführt, weil nur Sozialhilfe oder andere Sozialleistungen eingehen.
Ein ganz normaler Fall: Eine Familie hat eine Zeitlang über die bescheidenen Verhältnisse gelebt, bestellte bei Versandhäusern mehr als sie sich leisten konnte. Ein paar hundert Euro Schulden sind zusammen gekommen. Erst am Geldautomaten erfahren viele Schuldner dann den Ernst der Lage, wenn die Bank nicht vorwarnt. Die Karte bleibt einfach drin, keine Überweisung, kein Dauerauftrag wird mehr ausgeführt, egal wie hoch das Guthaben ist. Die Ursache: Das Konto ist gepfändet worden. Roman Schlag von der Caritas-Schuldnerberatung erläutert: „Das Schlimme an einer Kontopfändung ist ja, dass einer Familie nicht einmal Geld zum Leben übrig bleibt, wenn sie nicht rechtzeitig reagiert. Die Pfändungsfreigrenzen brauchen dann nicht mehr berücksichtigt werden. Wir helfen den Ratsuchenden in einem solchen Fall und stellen einen Antrag bei Gericht, damit der Familie das zum Leben Notwendige ausgezahlt wird. Das sind für eine vierköpfige Familie immerhin bis zu 1680 Euro. Wird dieser Antrag nicht gestellt, geht das Geld unvermeidlich an die Gläubiger und die Familie hat das Nachsehen.“
Schuldnerberatungsstellen helfen Ihnen diesen Antrag nach § 850 k Zivilprozessordnung bei Gericht zu stellen. Danach wird Ihnen das Gehalt zumindest in Höhe der Pfändungsfreigrenzen innerhalb von 14 Tagen ausgezahlt. Wie hoch Ihre Pfändungsfreigrenzen sind, erfahren Sie ebenfalls bei den Schuldnerberatungsstellen vor Ort. Sozialleistungen muss die Bank sogar ohne Antrag innerhalb von sieben Tagen rausrücken, z.B. das Kindergeld (SGB 1 §55). Oft müssen Gläubiger keinen Cent von den Familien bekommen. Aber viele Schuldner kennen ihre Rechte einfach nicht und versäumen die Fristen.
Kommt eine Kontopfändung vom Finanzamt gilt es besondere Regelungen zu beachten: Denn, was viele Steuerzahler nicht wissen: Ein Steuerbescheid ist – ohne Gang zu Gericht – sofort vollstreckbar und ein Einspruch reicht in einer solchen Situation nicht aus, um die Zahlung der Steuer zu verhindern. Bei der Vollstreckungsstelle des Finanzamtes muß ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt und begründet werden. Auch hier helfen Schuldnerberatungen, Rechtsanwälte und Steuerberater.
Banken dürfen nach einem BGH-Urteil (Urteil vom 18.5.99, AZ: XI ZR 219/98) keine Gebühren mehr für eine Kontopfändung nehmen, denn dies ist kein Service für den Schuldner, sondern die Bank kommt damit ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach. Oft sind Kontokündigungen die Folge einer Kontopfändung. Weil die Armut in Deutschland steigt, stehen immer mehr Menschen ohne Konto da. Nach Schätzungen der Verbraucherzentralen sind es inzwischen 200.000 bis zu einer Million Menschen, die keinen Zugang mehr zu einer Bankverbindung haben. Damit sind dann die Schuldner vom internationalen Standard des bargeldlosen Zahlungsverkehrs abgeschnitten. Ohne Konto kein Mensch, heißt es in den Verbraucherzentralen. Ohne Konto muss man seine Miete oder die Steuer bar einzahlen, was sehr kostspielig ist. Ohne Konto hat man erhebliche Nachteile bei der Suche nach einer Wohnung oder einem Arbeitsplatz.
Wenn sogar unpfändbare Sozialleistungen wie Rente, Sozialhilfe oder Kindergeld per Kontopfändung aufs Konto der Gläubiger gehen, sprechen Fachleute von Kahlpfändungen. Das ist zunächst mal erlaubt, aber wenn diese Pfändung unsinnig ist, dann spricht man von einer „unbilligen Härte“ (§ 765 a ZPO). „Das ist z.B. dann der Fall, wenn auf dieses Konto nur Rente eingeht oder Sozialhilfe und nicht zu erwarten ist, dass sich das ändert. Dann kann man zum Gericht gehen und einen Härteantrag stellen und dann wird die Pfändung insgesamt aufgehoben“, so umschreibt der Kölner Rechtsanwalt Georg Etzbach die rechtliche Lage vieler Schuldner. Diverse Gerichtsurteile unterstützen diese Einschätzung der juristischen Situation (z.B. OLG Frankfurt a. M. , Beschluss vom 15.7.1999 –26 W 28/ 99) Wichtigster Rat für Betroffene: Bei Schuldnerberatungen kann man sich Hilfe holen, auch lange bevor sich die Situation bis zur Kontopfändung zuspitzt.
Quelle;
www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs2004032806.html
Der nächste Schritt sollte zu deiner Bank führen um deutlich zu klräen, wer diese Pfändung veranlaßt hat. Normal müßte dir darüber ein Beschluß vorliegen. Dann ab zum Amtsgericht, dem sogenannten Rechtspfleger. Er wird dich weiter beraten. Wenn du nicht weiter kommst, melde dich nochmals.
Liebe Grüßele Farnmausi