Hallo zusammen,
ich beziehe "Hartz IV" und bin sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
In meinem Arbeitsvertrag ist (dem Himmel sei Dank!

) auch Urlaub vereinbart.
Wie ich in Erfahrung gebracht habe, muß in solchen Fällen der Urlaub durch die
ARGE nicht genehmigt, sondern lediglich die genehmigte Urlaubsmeldung des Arbeitgebers vorgelegt werden.
Meine Fragen:
a) Stimmt das so?
b) Wo ist die entsprechende geetzliche Grundlage bzw. so (Anordnung, Dienstanweisung...
etc.) kann ich das nachlesen?
c) Muß die Meldung persönlich erfolgen oder reicht die schriftliche Mitteilung an
die ARGE aus?
Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe
Molly